Sonderurlaub bei Umzug
Umzug geplant? So einfach geht umziehen.
Wer schon einmal umgezogen ist weiß, dass das meistens viel Zeit und Nerven in Anspruch nimmt. Dabei ist neben Vor- und Nachbereiten des Umzugs sowie dem Umzug selbst auch die ein oder andere An- und Ummeldung nötig. Wenn dann die Öffnungszeiten der Ämter auf die eigenen Arbeitszeiten fallen und die Optionen der Umsetzung neben der Arbeit ausgehen, stellt sich die Frage: gibt es Sonderurlaub bei Umzug?
Was ist Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist nach §616 BGB definiert als zugelassene Urlaubstage außerhalb des üblichen Kontingents, bei denen der Arbeitnehmer aus einem anderen Grund als Erkrankung unverschuldet und vorübergehend aus persönlichen Gründen verhindert ist zu arbeiten. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, Auszubildene sowohl in Teilzeit, Vollzeit als auch in der Probezeit und wird z.B. in folgenden Fällen gewährt:
- Geburt eigener Kinder
- Todesfall eines nahen Verwandten
- Betreuung eines erkrankten Kindes
- Hochzeiten
Unter bestimmten Umständen kann es allerdings auch Sonderurlaub bei Umzug geben.
Gesetzliche Regelungen zu Sonderurlaub bei Umzug
In vielen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug, denn die Arbeitsunfähigkeit wird bei einem Umzug als selbst verschuldet angesehen. Die genauen Regelungen dazu sind im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
Doch auch hier gibt es Situationen, wo Ihnen dieser Sonderurlaub dennoch zusteht. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Der Umzug ist dringend während der Arbeitszeit durchzuführen und betrieblich bedingt notwendig.
Das bedeutet, dass der Umzug beruflich veranlasst ist, da Sie z.B. in eine andere Stadt versetzt werden und der Umzug unter der Woche nicht möglich ist. Hier ist der Sonderurlaub gesetzlich festgelegt, im Bestfall beteiligt sich Ihr Arbeitgeber sogar zusätzlich an den Kosten.
- Erfüllen Sie diese Bedingungen, geht es nun an das Anmelden des Sonderurlaubs.
- Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, sind Sie dennoch nicht mittellos – es bestehen auch hier Ausnahmefälle der Regelung und Optionen für den Umzug ohne Sonderurlaub.
Der schlussendliche Zeitrahmen hängt von der konkreten Situation und dem Arbeitgeber ab. Häufig berücksichtigt der Sonderurlaub nur den eigentlichen Umzug, also weder Vor- noch Nachbereitungszeit. Üblich ist hier ein Tag, bei Umzügen an besonders entfernte Orte kann es aber auch zu zwei oder mehr Tagen Sonderurlaub bei Umzug kommen.