Start - Leistungen - BUKG-Umzug
BUKG-Umzug für Beamte, Soldaten und Bundesbedienstete
Wir wickeln Ihren dienstlich veranlassten Umzug nach den Vorgaben des Bundesumzugskostengesetzes mit Festpreisangebot, korrekter Umzugsgutliste und persönlichem Ansprechpartner in Hannover ab.
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
- Optional: Umzug ONLINE planen
- Erhalten Sie kostenfrei ein Festpreis-Angebot für Ihren Umzug
BUKG-Umzug auf einen Blick
Unsere Leistungen sind modular.
Das bedeutet: Sie sagen uns, wie genau Sie sich Ihren BUKG-Umzug vorstellen, wir setzen es dann um! Wir kümmern uns unter anderem um:
BUKG-Beratung
Umzugsgutliste
Verpackung
Möbeltransport
Möbelmontage
BUKG-Abrechnung
BUKG-Umzug mit Dünnebeil
Ein BUKG-Umzug mit Dünnebeil bedeutet seit über 60 Jahren: Erfahrung mit den BUKG-Vorgaben, eine korrekte Umzugsgutliste und ein Festpreis-Angebot, das exakt für die Abrechnung mit Ihrem Dienstherrn ausgestellt ist. Verlassen Sie sich auf:
- Kostenlose Besichtigung mit BUKG-Erfahrung
- Angebot speziell für die BUKG-Abrechnung aufbereitet
- 25 festangestellte Mitarbeiter, keine Subunternehmer
Kostenfreier Besichtigungstermin
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns Umzugsgut, Wohnung und Zugangswege an und kalkulieren auf dieser Basis einen fairen Festpreis. Unverbindlich, kostenfrei, ohne Verkaufsdruck.
Leistungen für Ihren BUKG-Umzug
BUKG-konforme Beratung
Wir kennen die Vorgaben des Bundesumzugskostengesetzes. Bei der Besichtigung klären wir alle Punkte, die für die Erstattung durch Ihren Dienstherrn wichtig sind.
Erstellung der Umzugsgutliste
Eine korrekte und vollständige Umzugsgutliste ist Voraussetzung für die BUKG-Abrechnung. Wir erstellen sie für Sie nach den Vorgaben der Bundesverwaltung.
Festpreisangebot zur Abrechnung
Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot, das speziell für die Abrechnung mit Ihrem Dienstherrn aufbereitet ist. Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Aufschläge.
Packservice
Wir packen Ihr Hab und Gut sorgfältig in Speditionsqualität ein, beschriften die Kartons und packen am neuen Standort auf Wunsch wieder aus. Inklusive Verpackungsmaterial.
Möbelmontage
Ab- und Wiederaufbau Ihrer Möbel durch geschulte Monteure. Inklusive Anschluss von Lampen, Waschmaschine und Anbringung von Gardinenstangen am neuen Standort.
Halteverbotszonen
Wir beantragen und stellen die Halteverbotszone am alten und am neuen Standort. So kommt der LKW direkt vor die Tür, ohne lange Tragewege.
Erfahrungen mit Dünnebeil Umzüge GmbH Hannover
Viele unserer BUKG-Umzüge kommen über Empfehlungen aus den Reihen der Bundesbediensteten in der Region Hannover. Hier sehen Sie, was unsere Kunden auf Google über uns schreiben. Ungefiltert und in der Reihenfolge der Veröffentlichung.
Wir beraten Sie Mo.–Fr. 08–17 Uhr
So läuft ein BUKG-Umzug mit Dünnebeil ab
Jeder BUKG-Umzug ist anders, aber unser Vorgehen folgt einem klaren Ablauf. So wissen Sie genau, was Sie wann erwartet, was Sie an Ihren Dienstherrn übergeben müssen und wann Ihre Entscheidung gefragt ist.
Ihre Umzugsanfrage
Schreiben Sie uns über das Anfrageformular oder rufen Sie direkt an: 0511 650106. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und klären die Eckdaten Ihres BUKG-Umzugs vorab.
BUKG-konformes Angebot
Bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung erstellen wir die Umzugsgutliste, klären den Umfang und liefern ein Festpreis-Angebot, das exakt für die Abrechnung mit Ihrem Dienstherrn aufbereitet ist.
Umziehen (lassen)
Am Umzugstag übernimmt unser Team alles: Verpackung, Demontage, sicheren Transport an den neuen Standort und Wiederaufbau. Die Rechnung erhalten Sie BUKG-konform für Ihre Abrechnung.
Jetzt kostenloses
Umzugsangebot anfordern!
Mo.–Fr. 08–17 Uhr
Wer hat Anspruch auf einen BUKG-Umzug?
Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) regelt die Erstattung der Umzugskosten bei dienstlich veranlassten Wohnortwechseln. Die Liste der Berechtigten ist umfangreich, im Kern erfasst sie alle Bediensteten des Bundes, deren Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
- Bundesbeamte in allen Laufbahngruppen
- Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
- Richterinnen und Richter im Bundesdienst
- Zollbeamtinnen und Zollbeamte
- Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bunde
- Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst (unter bestimmten Voraussetzungen)
Anerkannt werden BUKG-Umzüge insbesondere bei:
- Versetzung an einen anderen Dienstort
- Abordnung mit voraussichtlicher Dauer von über drei Monaten
- Neueinstellung mit anschließendem Wohnortwechsel
- Zuweisung im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme
Wie funktioniert die BUKG-Kostenerstattung?
Die Kostenerstattung nach dem BUKG läuft in der Regel über mehrere Bestandteile, die getrennt voneinander abgerechnet werden. Welche davon in Ihrem konkreten Fall greifen, hängt von Ihrer Dienststelle, Ihrer Familiensituation und der Art der Versetzung ab.
Beförderungsauslagen
Die eigentlichen Transportkosten, also Möbeltransport, Verpackung, Verpackungsmaterial und gegebenenfalls Möbelmontage. Diese Kosten weisen wir in unserem Angebot getrennt aus, damit Ihre Dienststelle sie eindeutig zuordnen kann.
Reisekosten
Reisekosten für Sie und gegebenenfalls Ihre Familie vom alten zum neuen Wohnort. Diese Kosten rechnen Sie selbst mit Ihrer Dienststelle ab, sie sind nicht Teil unseres Umzugsangebots.
Sonstige Umzugsauslagen (Pauschvergütung)
Eine Pauschvergütung für Aufwand und Nebenkosten, die nicht einzeln nachgewiesen werden müssen. Die Höhe richtet sich nach Familienstand und Dienstgrad.
Mietentschädigung
Falls vorübergehend doppelte Mietkosten anfallen, etwa weil die neue Wohnung schon angemietet ist, die alte aber noch nicht gekündigt werden konnte.
Die konkreten Erstattungssätze, Pauschalen und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Verlässliche Auskunft gibt Ihnen Ihre Personalstelle oder das zuständige Umzugskostenrecht-Referat Ihres Dienstherrn. Wir stellen unsere Rechnung so aus, dass sie für die Beförderungsauslagen-Abrechnung direkt verwendbar ist.
Was ist die Umzugsgutliste und warum ist sie wichtig?
Die Umzugsgutliste ist das zentrale Dokument bei jedem BUKG-Umzug. Sie listet alle zu transportierenden Gegenstände auf und bildet die Grundlage für die Angebotskalkulation und die spätere Abrechnung mit dem Dienstherrn. Ohne eine korrekte und vollständige Umzugsgutliste lassen sich die Beförderungsauslagen nicht sauber belegen.
Bei der Vor-Ort-Besichtigung erfassen wir gemeinsam mit Ihnen das gesamte Umzugsgut Raum für Raum. Das umfasst:
- Möbelstücke mit Maßen und Stückzahl
- Kartonsumfang nach Inhalt (Kleidung, Geschirr, Bücher, Akten)
- Sondergegenstände wie Klavier, Aquarium, Tresor oder Kunstgegenstände
- Elektrogroßgeräte mit Anschlusswert
- Garten- und Kellerinhalt
Die fertige Umzugsgutliste übergeben wir Ihnen zusammen mit dem Angebot. Sie können sie direkt bei Ihrer Personalstelle einreichen.
BUKG-Umzug ab Hannover oder nach Hannover
Hannover ist Standort vieler Bundesbehörden und damit häufiger Start- oder Zielort für BUKG-Umzüge. Wir wickeln dienstlich veranlasste Umzüge in beide Richtungen ab: aus Hannover heraus zu Versetzungsorten bundesweit und aus dem gesamten Bundesgebiet nach Hannover, wenn Bundesbedienstete hierher versetzt werden.
Bei einem Versetzungs-Umzug innerhalb Deutschlands nutzen wir das Euromovers-Netzwerk und sind so bundesweit zuverlässig im Einsatz. Sie haben dabei trotzdem nur einen Ansprechpartner: unsere Projektleitung in Hannover. Die Schnittstellen vor Ort an Ihrem Versetzungsort organisieren wir.
Weil BUKG-Umzüge im Vorfeld oft kurzfristig terminiert werden (etwa wenn die Versetzung erst kurz vor dem Antrittsdatum bestätigt wird), halten wir unsere Kapazität flexibel und können auch knappe Vorlaufzeiten umsetzen.
Was kostet ein BUKG-Umzug konkret?
Ein BUKG-Umzug beginnt bei rund 750 Euro für eine 1-Zimmer-Wohnung im Fernverkehr und reicht bis etwa 5.800 Euro für ein Einfamilienhaus über lange Distanz. Den verbindlichen Festpreis für Ihre Beförderungsauslagen nennen wir nach der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung. Alle Preisbeispiele und Faktoren finden Sie auf unserer Seite Umzugsunternehmen Kosten & Preise.
Wie früh sollten Sie Ihren BUKG-Umzug planen?
Wir empfehlen bei einem BUKG-Umzug mindestens 2 bis 4 Wochen Vorlauf vor dem geplanten Umzugstermin. In der Praxis kennen wir aber den BUKG-Alltag: Versetzungen werden oft erst kurz vor dem Antrittsdatum dienstlich bestätigt, sodass nur wenige Wochen zwischen Bewilligung und Umzug liegen. Auf diese kurzfristige Logik sind wir eingestellt.
Was Sie selbst möglichst früh klären sollten:
- Freigabe der Personal- oder Dienststelle
- Voraussetzungen für die Kostenerstattung
- Ob mehrere Angebote einzuholen sind
In manchen Fällen müssen Bundesbedienstete drei vergleichbare Angebote vorlegen. Wir bereiten unser Angebot so auf, dass es direkt für diesen Vergleich verwendbar ist.
Bei der Vor-Ort-Besichtigung erstellen wir die Umzugsgutliste und das BUKG-konforme Angebot in der Regel in 24 bis 48 Stunden nach dem Termin. Damit haben Sie schnell die Unterlagen, die Sie für die Bewilligung brauchen.
Häufige Fragen
Vor einem BUKG-Umzug stellen sich die meisten Bundesbediensteten ähnliche Fragen. Hier sind die wichtigsten knapp beantwortet. Was nicht dabei ist, klären wir gern persönlich: 0511 650106.
Wer hat Anspruch auf einen BUKG-Umzug?
Anspruchsberechtigt sind Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Bundespolizei, Richter im Bundesdienst, Zollbeamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes, wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen erfolgt (Versetzung, Abordnung, Neueinstellung). Die konkrete Anspruchsprüfung führt Ihre Personalstelle durch.
Wie erkenne ich, ob ein Umzugsunternehmen BUKG-konform arbeitet?
Ein BUKG-konformes Umzugsunternehmen erstellt eine vollständige Umzugsgutliste, weist die Beförderungsauslagen im Angebot separat aus und stellt die Rechnung so aus, dass sie für die Abrechnung mit dem Dienstherrn direkt verwendbar ist. Wir wickeln BUKG-Umzüge regelmäßig ab und kennen die Anforderungen der Bundesverwaltung.
Muss ich mehrere Angebote einholen?
In bestimmten Fällen sieht das BUKG-Recht vor, dass Bundesbedienstete mehrere vergleichbare Angebote einreichen müssen. Die konkrete Vorgabe klärt Ihre Personalstelle. Unser Angebot ist so aufbereitet, dass es für einen Vergleich mit anderen Speditionen direkt verwendbar ist. Ob mehrere Angebote erforderlich sind, klärt Ihre zuständige Personalstelle.
Wer trägt die Kosten für den BUKG-Umzug?
Die Kostenerstattung läuft über Ihren Dienstherrn nach den Vorgaben des Bundesumzugskostengesetzes. Sie selbst gehen meist in Vorleistung und reichen die Rechnung bei Ihrer Personalstelle ein. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den BUKG-Vorgaben sowie Ihrer persönlichen Situation (Familienstand, Dienstgrad, Entfernung).
Wie lange dauert ein BUKG-Umzug?
Ein BUKG-Umzug dauert in der Regel ein bis zwei Tage. Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist es meist ein Tag, bei einem Versetzungs-Umzug über mehrere hundert Kilometer planen wir zwei Tage ein, mit Übernachtung des Teams am Versetzungsort.
Was passiert, wenn die Versetzung kurzfristig terminiert wird?
Wir wissen, dass Versetzungen oft nur wenige Wochen vor dem Antrittsdatum bestätigt werden. Wir halten unsere Kapazität entsprechend flexibel. Bei einer kurzfristigen Anfrage prüfen wir freie Termine und können in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Besichtigungstermin und ein Angebot bereitstellen.