BUKG Umzug
Umzug nach dem BUKG geplant? So einfach geht umziehen.
Ihr Partner für Umzüge nach dem BUKG
Werden Beamte, Pfarrer, Richter, Soldaten, etc. dienstbedingt in eine andere Stadt verlegt, dann greift das sogenannte Bundesumzugskostengesetz - BUKG. Dieses Gesetz definiert die Umzugskostenvergütung für die Umzüge von Bundesbediensteten. Dünnebeil Umzüge ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Umzüge von Bundesbediensteten im Inland geht.
Umzug nach dem Bundesumzugskostengesetz
Wenn es auf der Karriereleiter nach oben geht und eine neue Dienststelle in Aussicht gestellt wird, dann ist der Wohnortwechsel aus rein beruflichen Gründen keine Seltenheit. Gut, wenn Sie dann einen zuverlässigen und fachkundigen Umzugspartner an Ihrer Seite haben, welcher sich mit BUKG Umzügen bestens auskennt.
DÜNNEBEIL - Ihr Spezialist für Umzüge nach BUKG
Als bekanntes Umzugsunternehmen in Hannover sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Umzüge von Bundesbediensteten im Inland geht. Wir kennen die Gepflogenheiten der Angebotserstellung, die sehr akribisch anhand einer Umzugsgutliste nach BUKG erstellt werden muss.
Es gibt bestimmte Kriterien für den Spediteur bei der Umzugsdurchführung, welche die Firma Dünnebeil Umzüge seit Jahren erfolgreich meistert. Während Sie sich um die wichtigen Dinge kümmern, koordinieren wir Ihren Umzug. Das beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch bei Ihnen vor Ort.
Profitieren Sie von unserem Know- How
Wir beraten Sie ausführlich und beantworten Ihnen sämtliche Fragen und Möglichkeiten zur Umzugskostenerstattung nach BUKG. Ihr Berater steht Ihnen bei Rückfragen jeder Zeit zur Verfügung und ist gleichzeitig Ihr persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Umzugsphase. Sämtliche Terminvorgaben finden nach Ihren Wünschen statt. Sei es bei der Anlieferung des Packmaterials sowie bei der letztlichen Durchführung des Umzuges. Unser Ziel ist es, dass Ihr Umzug bloß zur Nebensache wird und das neue Umfeld von Beginn an im Vordergrund steht. Unser Team freut sich auf Ihre unverbindliche Anfrage.