Start - AMÖ Einigungsstelle
AMÖ-Mitglied mit Qualitätsanspruch
Als Mitglied der AMÖ (Bundesverband Möbelspedition und Logistik) stehen wir für professionelle Umzüge nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Mitgliedschaft unterstreicht unseren Anspruch an Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und einen fairen Umgang mit unseren Kunden. Gleichzeitig profitieren Sie als Auftraggeber von einer unabhängigen Schlichtungsstelle, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
- AMÖ-Mitglied mit anerkannten Qualitätsstandards
- Zuverlässige Umzüge mit erfahrenem Fachpersonal
- Unabhängige Schlichtungsstelle für eine faire Klärung im Bedarfsfall
Was bedeutet die AMÖ-Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in der AMÖ ist ein Zeichen für Qualität und Professionalität. Als Möbelspedition erfüllen wir festgelegte Anforderungen an unsere Arbeitsweise, unsere Organisation und den Umgang mit unseren Kunden. Durch regelmäßige Überprüfungen stellen wir sicher, dass diese Standards dauerhaft eingehalten werden.
Ihre Vorteile durch DÜNNEBEILs AMÖ-Mitgliedschaft
Geprüfte Qualität
Unsere Arbeitsweise orientiert sich an den Qualitätsstandards der AMÖ.
Verlässlicher Partner
Sie profitieren von einem erfahrenen Umzugsunternehmen mit klaren Abläufen und festen Ansprechpartnern.
Mehr Sicherheit
Die Mitgliedschaft schafft Vertrauen und bietet zusätzliche Sicherheit für Ihren Umzug.
Starker Verband
Hinter uns steht Deutschlands größter Fachverband der Möbelspedition und Umzugslogistik.
Unser Qualitätsversprechen
Ein Umzug ist Vertrauenssache. Deshalb legen wir Wert auf eine sorgfältige Planung, transparente Kommunikation und eine zuverlässige Durchführung. Die AMÖ-Mitgliedschaft unterstreicht unseren Anspruch, unseren Kunden dauerhaft eine hohe Dienstleistungsqualität zu bieten.
Die Einigungsstelle der AMÖ
Häufige Fragen zur AMÖ
Wer kann die AMÖ-Einigungsstelle nutzen?
Wie kann ich ein Einigungsverfahren beantragen?
Der Antrag auf Eröffnung eines Einigungsverfahrens muss in Textform gestellt werden. Das Verfahren richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle.
Entstehen für Verbraucher Kosten?
Nein. Das Einigungsverfahren bei der AMÖ-Einigungsstelle ist für Verbraucher kostenlos.
Ist die Entscheidung der Einigungsstelle verbindlich?
Der Schlichtungsspruch ist für das AMÖ-Mitglied bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt.
Wo befindet sich die AMÖ-Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle ist beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. eingerichtet.
Anschrift:
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V.
Schulstraße 53
65795 Hattersheim
Telefon: 06190 989813
Fax: 06190 989820
E-Mail: info@amoe.de
Muss ich mich zuerst an DÜNNEBEIL wenden?
Ja. Die Einigungsstelle ist dafür vorgesehen, wenn sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns nicht unmittelbar klären lassen. Ziel ist es, eine faire außergerichtliche Lösung zu finden.