AMÖ-Mitglied mit Qualitätsanspruch

Als Mitglied der AMÖ (Bundesverband Möbelspedition und Logistik) stehen wir für professionelle Umzüge nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Mitgliedschaft unterstreicht unseren Anspruch an Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und einen fairen Umgang mit unseren Kunden. Gleichzeitig profitieren Sie als Auftraggeber von einer unabhängigen Schlichtungsstelle, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Mitgliedschaft

Was bedeutet die AMÖ-Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der AMÖ ist ein Zeichen für Qualität und Professionalität. Als Möbelspedition erfüllen wir festgelegte Anforderungen an unsere Arbeitsweise, unsere Organisation und den Umgang mit unseren Kunden. Durch regelmäßige Überprüfungen stellen wir sicher, dass diese Standards dauerhaft eingehalten werden.

Netzwerk

Ihre Vorteile durch DÜNNEBEILs AMÖ-Mitgliedschaft

Geprüfte Qualität

Unsere Arbeitsweise orientiert sich an den Qualitätsstandards der AMÖ.

Verlässlicher Partner

Sie profitieren von einem erfahrenen Umzugsunternehmen mit klaren Abläufen und festen Ansprechpartnern.

Mehr Sicherheit

Die Mitgliedschaft schafft Vertrauen und bietet zusätzliche Sicherheit für Ihren Umzug.

Starker Verband

Hinter uns steht Deutschlands größter Fachverband der Möbelspedition und Umzugslogistik.

Unser Anspruch

Unser Qualitätsversprechen

Ein Umzug ist Vertrauenssache. Deshalb legen wir Wert auf eine sorgfältige Planung, transparente Kommunikation und eine zuverlässige Durchführung. Die AMÖ-Mitgliedschaft unterstreicht unseren Anspruch, unseren Kunden dauerhaft eine hohe Dienstleistungsqualität zu bieten.

Verbraucherschutz

Die Einigungsstelle der AMÖ

Sollte es trotz sorgfältiger Planung einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, können Verbraucher die unabhängige Einigungsstelle der AMÖ in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Streitigkeiten außergerichtlich, neutral und fair zu klären. Oft lassen sich auf diesem Weg Lösungen finden, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
FAQ

Häufige Fragen zur AMÖ

Die Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, wenn Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem AMÖ-Mitglied nicht direkt zwischen den Vertragsparteien gelöst werden konnten.

Der Antrag auf Eröffnung eines Einigungsverfahrens muss in Textform gestellt werden. Das Verfahren richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle.

Nein. Das Einigungsverfahren bei der AMÖ-Einigungsstelle ist für Verbraucher kostenlos.

Der Schlichtungsspruch ist für das AMÖ-Mitglied bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt.

Die Einigungsstelle ist beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. eingerichtet.

Anschrift:
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V.
Schulstraße 53
65795 Hattersheim

Telefon: 06190 989813
Fax: 06190 989820
E-Mail: info@amoe.de

Ja. Die Einigungsstelle ist dafür vorgesehen, wenn sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns nicht unmittelbar klären lassen. Ziel ist es, eine faire außergerichtliche Lösung zu finden.