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Ummeldung nach Umzug: Was Sie wann und wo erledigen müssen

Was muss beim Umzug nach Hannover beachtet werden? Ummeldung, Fristen, Pflichten, Unterlagen und Bürgeramt-Termine erklärt.

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Mit dem Auszug ist der Umzug nicht abgeschlossen. Jeder Wohnsitzwechsel in Deutschland zieht eine ganze Liste an Ummeldungen nach sich: Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Fahrzeug, Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Strom- und Internetanbieter. Wer den Überblick verliert, riskiert Bußgelder, Postchaos und unnötige Folgekosten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was wirklich Pflicht ist, welche Fristen gelten und in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.

Welche Frist gilt für die Ummeldung des Wohnsitzes?

Nach § 17 Bundesmeldegesetz haben Sie zwei Wochen Zeit, sich nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort umzumelden. Diese Frist gilt bundesweit, unabhängig davon, ob Sie innerhalb von Hannover wechseln oder aus einer anderen Stadt nach Hannover ziehen. Eine vorzeitige Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.

Zwei-Wochen-Frist nach § 17

Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit der Unterzeichnung des Mietvertrags. Wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. In der Praxis liegen die Verwarnungsgelder meist zwischen 5 und 50 Euro, bei wiederholtem Versäumnis oder bewusster Verschleierung deutlich höher.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Neben dem möglichen Bußgeld entstehen Folgeprobleme: Briefe wichtiger Behörden landen weiterhin an der alten Adresse, Wahlbenachrichtigungen bleiben aus, Versicherungsbeiträge können falsch berechnet werden, und bei Verkehrskontrollen erscheint die alte Adresse im System. Wer sich verspätet ummeldet, sollte den Termin trotzdem zeitnah nachholen, statt ihn ganz auszulassen.

Wohnsitz ummelden beim Einwohnermeldeamt

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist der erste Schritt nach dem Umzug. Erst mit der neuen Meldebestätigung können Sie die meisten anderen Ummeldungen erledigen. Banken, Versicherungen und Arbeitgeber verlangen häufig eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?

Für den Termin im Bürgeramt benötigen Sie:

Eine Person aus dem Haushalt darf die gesamte Familie ummelden. Kinder ab 16 sind selbst meldepflichtig und sollten persönlich erscheinen oder eine Vollmacht ausstellen.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes 2015 verpflichtend. Vermieter oder Eigentümer müssen den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Das Dokument enthält Namen aller Einziehenden, Einzugsdatum, vollständige Anschrift sowie Name und Anschrift des Wohnungsgebers. Bei selbstgenutztem Eigentum bestätigen Sie sich diese selbst.

Wo kann ich mich in Hannover ummelden?

In der Landeshauptstadt Hannover sind die Bürgerämter zuständig. Termine vergeben die Bürgerämter ausschließlich online über hannover.de, eine Vor-Ort-Anmeldung ohne Termin ist in der Regel nicht möglich. Die Stadt unterhält mehrere Standorte über das Stadtgebiet verteilt, vom Bürgeramt Mitte bis zu den Stadtteil-Bürgerämtern. Im Umland (Wedemark, Langenhagen, Garbsen, Lehrte, Burgdorf, Laatzen, Springe, Wunstorf, Barsinghausen, Neustadt am Rübenberge) sind die jeweiligen Rathäuser zuständig. Termine vereinbaren Sie direkt bei der Gemeinde.

Geht die Ummeldung auch online?

Aktuell wird die Ummeldung in den meisten Kommunen weiterhin persönlich abgewickelt. Bund und Länder arbeiten an einer rein digitalen Wohnsitzanmeldung über die Bund-ID und die Online-Ausweisfunktion. In einigen Pilot-Kommunen ist das bereits möglich. Für Hannover und das Umland gilt zum aktuellen Stand: persönlicher Termin oder Vertretung per Vollmacht.

Die vollständige Ummelde-Checkliste

Was umzumeldenWoFristStatus
WohnsitzEinwohnermeldeamt / Bürgeramt2 WochenPflicht
Personalausweis & ReisepassBeim Bürgeramt direkt mit der Ummeldung2 WochenPflicht
Fahrzeug (Adresse im Fahrzeugschein)Kfz-Zulassungsstelle der Region Hannover2 WochenPflicht
HundesteuerSteueramt der neuen Gemeinde2 WochenPflicht
KrankenkasseOnline-Portal, Telefon oder BriefZeitnahPflicht
ArbeitgeberPersonalabteilungZeitnahPflicht
FinanzamtIn der Regel automatisch über MeldedatenabgleichEmpfohlen prüfen
Bank, Sparkasse, Online-BankingOnline-Banking oder FilialeZeitnahPflicht (vertraglich)
Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Lebensversicherung)VersichererZeitnah, oft vor UmzugPflicht (vertraglich)
Strom- und GasanbieterAnbieterVor / mit UmzugPflicht
Internet, Telefon, MobilfunkAnbieterVor / mit UmzugPflicht
Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio)rundfunkbeitrag.deZeitnahPflicht
Nachsendeauftrag Deutsche PostDeutsche Post online oder FilialeVor UmzugEmpfohlen
Schulen, Kitas, UniversitätDirekt bei der EinrichtungSofortPflicht
Familienkasse (Kindergeld)Familienkasse der ArbeitsagenturZeitnahPflicht
Vereine, Abos, MitgliedschaftenJeweilige StelleNach BedarfEmpfehlung
Kirche / ReligionsgemeinschaftIn der Regel automatischEmpfohlen prüfen

Persönliche Ummeldungen: Ausweise, Fahrzeug, Hund

Personalausweis und Reisepass

Die Adresse im Personalausweis wird beim Termin im Bürgeramt mitgeändert. Sie erhalten einen Aufkleber mit der neuen Adresse auf der Rückseite. Die Anpassung ist gebührenfrei und wird direkt erledigt. Für den Reisepass gilt das Gleiche, allerdings gibt es hier keinen Aufkleber: Die alte Adresse bleibt im Pass stehen, was bei Auslandsreisen unproblematisch ist.

Fahrzeug ummelden

Ihr Fahrzeug muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug auf die neue Adresse umgeschrieben werden. Bleibt Hannover Ihr Wohnort, behalten Sie das H-Kennzeichen, nur die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändert sich. Ziehen Sie aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle nach Hannover, brauchen Sie ein neues Kennzeichen.

Seit der i-Kfz-Reform lassen sich viele Vorgänge online über das Portal Ihrer Zulassungsstelle erledigen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Auto-Ummeldung bei Umzug.

Hundesteuer

Wer einen Hund hält, muss ihn beim Steueramt der neuen Gemeinde anmelden und beim alten abmelden. Die Steuersätze unterscheiden sich von Kommune zu Kommune teils erheblich. In Hannover selbst gelten andere Sätze als in Wedemark, Langenhagen oder Burgdorf. Bei Listenhunden wird in vielen Kommunen ein deutlich höherer Steuersatz fällig. Die aktuellen Werte und Formulare finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Verträge und Verbraucher: Was Sie bei Ihren Anbietern melden müssen

Krankenkasse

Die Krankenkasse muss zeitnah informiert werden, auch wenn Sie nicht wechseln. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht in der Regel eine Online-Mitteilung oder ein Telefonanruf. Bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten Sie die regulären Wechselfristen.

Versicherungen

Bei Hausratversicherungen ist der Umzug oft mit einer Neuberechnung des Beitrags verbunden, weil sich das Risiko (Stadtteil, Wohnungsgröße, Bauart) ändert. Geben Sie den neuen Wohnsitz idealerweise schon vor dem Umzug an, damit der Versicherungsschutz nahtlos übergeht. Privathaftpflicht und Rechtsschutz übernehmen die neue Adresse meist ohne Beitragsänderung.

Strom, Gas, Wasser

Strom- und Gasanbieter benötigen den Auszugs- und den Einzugstag samt Zählerständen. In neuen Wohnungen ist der bisherige Anbieter oft schon vorhanden (Grundversorgung), Sie können aber jederzeit wechseln. Bei Wasser und Abwasser ist meist die kommunale Versorgung zuständig, die Anmeldung läuft automatisch über das Bürgera

Internet, Telefon, Mobilfunk

Internet- und Telefonanbieter mitzunehmen ist möglich, wenn die neue Adresse mit der gebuchten Technik versorgt ist. Andernfalls greift in den meisten Verträgen ein Sonderkündigungsrecht. Mobilfunkanbieter brauchen lediglich die neue Rechnungsadresse, die Sie meist online im Kundenportal hinterlegen.

Rundfunkbeitrag

Den Rundfunkbeitrag melden Sie über rundfunkbeitrag.de um. Wichtig: Wenn Sie aus einer Wohngemeinschaft in einen eigenen Haushalt ziehen, fallen Sie unter eine neue Beitragspflicht. Wer aus einem Single-Haushalt in eine WG zieht, kann den Beitrag dort teilen und sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Bank, Sparkasse, Online-Banking

Banken aktualisieren die Adresse über das Online-Banking, in der App oder in der Filiale. Bei einem Wechsel der Hausbank lohnt sich der Umzug auf eine regionale Bank wie die Sparkasse Hannover, die viele Filialen und Geldautomaten in der Region unterhält.

Post-Nachsendeauftrag

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post sorgt dafür, dass Briefe für sechs oder zwölf Monate an die neue Adresse umgeleitet werden. Beantragen Sie den Auftrag idealerweise zwei Wochen vor dem Umzug, damit er pünktlich aktiv ist. So fangen Sie übersehene Ummeldungen auf und verlieren keine wichtige Post.

Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz

Selbst wer alle Ummeldungen sauber erledigt, übersieht erfahrungsgemäß zwei bis drei Stellen. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post fängt diese Fälle für 6 oder 12 Monate auf und ist deutlich günstiger als die Folgekosten verlorener Post.

Arbeitgeber, Steuern und Soziales

Arbeitgeber und Personalabteilung

Die Personalabteilung benötigt Ihre neue Adresse für die Gehaltsabrechnung, die Sozialversicherung und gegebenenfalls steuerliche Meldungen. Beim Wohnortwechsel in eine andere Stadt prüft die Personalabteilung auch, ob sich Ihr Lohnsteuerbescheid oder ein eventueller Anspruch auf Pendlerpauschale verändert.

Finanzamt

In aller Regel meldet das Einwohnermeldeamt die neue Adresse automatisch ans Finanzamt. Wer einen Wohnortwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk vollzieht, sollte aber prüfen, ob die Übergabe geklappt hat. Selbstständige melden sich zusätzlich aktiv beim neuen Finanzamt an.

Familienkasse, BAföG, Wohngeld

Familienkasse (Kindergeld), BAföG-Amt und Wohngeldstelle informieren Sie selbstständig. Bei der Familienkasse läuft das über ein Formular oder das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Wohngeldempfänger müssen den Umzug der neuen Wohngeldstelle melden, weil sich der Anspruch durch die neue Miete und gegebenenfalls den neuen Mietspiegel ändert.

Sonderfall: Ummeldung bei Selbstständigen und Unternehmen

Selbstständige und Gewerbetreibende melden ihre Geschäftsadresse zusätzlich beim Gewerbeamt der neuen Gemeinde und beim Finanzamt um. Wer im Handelsregister eingetragen ist, lässt die Adressänderung beim Amtsgericht notariell anzeigen. Bei einem reinen Geschäfts-Umzug innerhalb Hannovers genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt der Stadt Hannover, bei einem Wechsel in eine andere Gemeinde meldet sich das Gewerbe dort neu an und beim alten Standort ab.

Wir begleiten regelmäßig Firmenumzüge in Hannover und Umgebung, von der Anwaltskanzlei bis zum Energieversorger. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Firmenumzug.

Häufig gestellte Fragen zur Ummeldung nach Umzug

Die Ummeldung des Hauptwohnsitzes ist in Hannover und in den umliegenden Gemeinden gebührenfrei. Eine zusätzliche Meldebescheinigung als Nachweis kostet je nach Gemeinde wenige Euro. Die Adressänderung im Personalausweis ist ebenfalls kostenfrei.
Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung automatisch über den Meldedatenabgleich. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder wenn eine Wohnung als Nebenwohnsitz wegfällt.
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Verweigert ein Vermieter das Dokument, können Sie das beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Bei Selbstnutzern reicht eine eigene Bestätigung mit Adresse, Einzugsdatum und Unterschrift.
Ja, in Hannover und den meisten umliegenden Gemeinden ist ein Online-Termin Pflicht. Spontane Anmeldungen ohne Termin sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Direkt im Termin. Lassen Sie sich gleich eine zusätzliche Meldebescheinigung ausdrucken, dann haben Sie sie für Bank, Versicherung und Arbeitgeber parat.
Innerhalb derselben Gemeinde reicht die Adressänderung beim Steueramt. Wechseln Sie die Gemeinde, müssen Sie den Hund am alten Wohnort abmelden und am neuen anmelden.