Ummeldung Umzug

Der Umzug ist in aller Regel mit einer neuen Adresse verbunden. Dabei gilt es die gesetzliche Meldefrist zu beachten.

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Ummeldungen nach dem Umzug (Wohnsitz)

Damit nach dem Wohnortwechsel das Internet funktioniert und die Post wie gewohnt im Briefkasten landet, muss schließlich die neue Adresse bekanntgegeben werden. Geschieht dies nicht rechtzeitig, dann ist das zwar ärgerlich, aber noch lange kein Grund zur Sorge.

Gesetzliche Meldepflicht (Ummeldung)

Anders ist das bei der gesetzlichen Meldepflicht zur Umzug Ummeldung, welche im Bundesmeldegesetz festgeschrieben ist und seit dem 01. November 2015 gilt.

Diese schreibt Ihnen eine kurze Frist vor, innerhalb derer Sie sich nach dem Umzug ummelden müssen. Eine Ummeldung des Wohnsitzes vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.

 

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Hilfreiche Tipps zum Ummelden des Wohnsitzes

Binnen zwei Wochen nach dem Umzug muss der Wohnortwechsel in der Regel beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. der zuständigen Gemeinde des neuen Wohnsitzes bekanntgegeben werden. Die Gemeinden kommunizieren miteinander, sodass die Abmeldung automatisch erfolgt. Für die Umzug Ummeldung müssen Sie persönlich erscheinen. Außerdem sollten Sie Folgendes beachten:

 

  • Sollten Sie verhindert sein, können Sie mittels einer Vollmacht einen Vertreter beauftragen.
  • Wenn Sie mit Kindern und Ehepartner umziehen, reicht es aus, wenn eine Person die Ummeldung für die gesamte Familie erledigt.
  • Sind die Kinder minderjährig, müssen Sie von einem erziehungsberechtigten Elternteil umgemeldet werden.
  • Ab dem 16. Lebensjahr sind die Kinder selbst meldepflichtig.